Aufbewahrungsfristen für Speisekarten
Eingetragen am 2005-05-12 21:30 von Thorsten Sommer unter #blogging.
Gerhard hat einen nützlichen Link für alle Frühjahrsputzer gefunden: Darin werden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für geschäftliche Unterlagen beschrieben.
Speisekarten (der Einfachheit halber mal zu Preislisten degradiert) können demnach (PDF) sechs Jahre später archiviert werden. Zum 2005-01-01 kann man also die Karten von 1998 und früher entsorgen. Oder man kann sie mir schicken ;-)
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