Kennzeichnungspflicht missachten?
Eingetragen am 2004-04-16 12:31 von Thorsten Sommer unter #blogging.
Nachtrag aus den Gastgewerbe Gedankensplittern: Was passiert einem Gastronomen, der die Kennzeichnungspflicht mißachtet? Nichts!
Bisher sind keine Sanktionen vorgesehen. Und ob überhaupt kontrolliert wird, steht in den Sternen.
Damit bleibt die Kennzeichnungspflicht ein zahnloser Tiger. Es sei denn, die Kunden verlangen es. Ich hoffe ja darauf ...
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