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Speisekarten-Quiz – Teil II

Eingetragen am 2006-06-09 18:35 von Thorsten Sommer unter #blogging.

Der erste Teil meiner kleinen Quizreihe ist erstaunlich gut angekommen. Hier also die versprochene Auflösung und die angekündigte zweite Aufgabe.

Zunächst die Auflösung: Mir persönlich ist sofort der Fehler bei der römischen Nummerierung ins Auge gefallen. Die „Pizza Carne VI“ gibt es natürlich nicht, es soll „Pizza Carne IV“ heißen. Das führt bei Gästen und Personal immer wieder zu Verwirrung und Nachfragen. Der erste Quizpunkt geht also an Oliver und Robert.

Zwei Extrapunkte gehen an Herrn Pratsch für die beiden entdeckten Rechtschreibfehler. Der Hinweis auf den Fisch ist grundsätzlich richtig; die Intention bei der Benamsung der Pizzen ist allerdings die Unterscheidung zwischen vegetarischen und non-vegetarischen Pizzen. Die angemahnten Stilfragen lasse ich nicht gelten – denn über Geschmack kann man bekanntlich nicht streiten ;-)

Kommen wir zur versprochenen zweiten, schwierigeren Aufgabe: Was ist mir an dieser Karte bei genauerem(!) Hinsehen aufgefallen?

Ich meine übrigens weder die peinlichen Rechtschreib- und Layout-Fehler, noch die gequält-witzigen Produktbeschreibungen. Die sind mir natürlich auch als Erstes aufgefallen ;-)

PS: Diesmal ist es schon ziemlich schwer. Wer eine kleine Hilfestellung braucht, der findet hier zunächst die Fehlerklasse. – Und wer es dann immer noch nicht raus hat, der kann hier mal die Maus draufhalten. Echte Kerle und kluge Madelns brauchen sowas natürlich nicht. Daher gibt es Punkte nur für Leute, die die Hinweise nicht gelesen haben ;-)

tags
#speisekarten #unterhaltung

17 Kommentare:

es fehlen:
Qualitätsbezeichnung
Anbaugebiet
Jahrgang

Zudem:
Welche Art von "Kalkulation" liegt der Preisbildung zugrunde?
5 x 0.2 l sind günstiger als 1 l Flasche.

Erik Pratsch, 2006-06-09 20:00

Kleine Anmerkung zur Mengenangabe:
Unschön ist, dass bei der Einliter-Flasch nur eine Nachkomma-Stelle angegeben wird (1,0l) während bei allen anderen Mengenangaben zwei Nachkommastellen stehen (0,20l, 0,75l).

Zudem: Ist es üblich, dass Wein in Literflaschen angeboten wird? Sind das dann nicht die Flaschen mit Schraubverschluss für 1,99 € aus dem Discounter, denen besser eine Institutspackung Aspirin beiliegt?

Jörg, 2006-06-10 12:42

Hier komme ich einen Tag zu spät.
Weitere Lösungen konnte ich nicht finden. Dieser Punkt geht an Erik und Jörg.

Alexander, 2006-06-10 21:04

Neee, Junx. Dat war et noch nich.
@Alex: Du darfst also nochmal :-))
@Herr Pratsch: 5×3,90 = 19,50. Das ist immer noch teurer als die Literflasche zu 19 Euro.
@Alle: Diesmal ist es schwieriger – hatte ich ja schon gesagt. Vielleicht lest ihr doch nochmal die Hinweise ;-)

thSo, 2006-06-11 12:24

Zu meiner hoffentlich Ehrenrettung (betriebswirtschaftlich gemeint):
Dass 5 x 3,90 = 19,50 € sind, wird nicht bestritten (wie auch).
Aber : wenn 5 Karaffen mit Wein gefüllt werden und zu jeder Karaffe 1 Weinglas und die Servicefachkraft deshalb mehr als 1 x an den Tisch gehen muss, die Karaffen und die Gläser abgeräumt und gespült werden, ist der tatsächliche betriebswirtschaftliche/personelle Aufwand höher als der erzielte Mehrerlös von 0,50 € gegenüber dem Flaschenverkauf.
Die Bruchgefahr (Kosten für Wiederbeschaffung)der Karaffen fällt bei Flaschenverkauf weg.
So sollte/ist meine Einlassung zu verstehen.

Erik Pratsch, 2006-06-12 22:28

Ich beharre noch einmal auf die Preisauszeichnungs-VO
und weise auf die gesetzlichen Grundlagen beim Erstellen der Getränkekarte hin, die
- eine engere (geographische) Herkunftsbezeichnung verlangen
- Qualitätsbezeichnung , gegebenenfalls Prädikate
- beim Prosecco die Angabe des Restzuckergehalts nach VO EWG Gesetz Nr. 3309/85

Erik Pratsch, 2006-06-12 23:00

Okok, Herr Pratsch hat mit der VO sicherlich recht, aber mit geht es um einen Fehler, den ein Gast bei genauem Hinsehen zu seinem Vorteil ausnutzen kann (siehe zweiter Hinweis.) – Gibt es weitere Ideen oder bin ich diesmal schwierigkeitsgradtechnisch über das Ziel hinausgeschossen?

thSo, 2006-06-13 19:27

Wenn ein Gast etwas zu seinem Vorteil auszunutzen in der Lage ist, sehe ich darin keinen "Fehler".
Dann kommt er (immer) wieder und das kann mitnichten ein Fehler (für den Gastronomen)sein.
Sonst hätten wir eine ähnliche Situation wie sie sie der SPD Vorsitzende Kurt Beck den HARTZ IV Empfängern vorhält.
"..nicht alles rausholen.."

Erik Pratsch, 2006-06-13 19:42

ich klinke mich mal als "Neuling" in die Diskussion ein.

War schom jemandem aufgefallen, dass gar keine Währung für die Preise angegeben ist?

Nicole M.-J., 2006-06-15 17:09

Mit meinem erneuten Hinweis am
12.06. auf die Preisangabenverordnung (PAngV) (früher Preisauszeichnungs-VO) habe ich auf diesen Umstand bereits hingewiesen und von Herrn Sommer "indirekt" Recht erhalten (okok!)
Aber es war anscheinend nicht "sein" Fehler, jedenfalls nicht der, den er uns suchen lässt.
Gesetzestext (Auszug):
Mit Preisauszeichnungs-VO (PAngV) wird eine Verordnung bezeichnet, die u.a. für Handel, Internet, Gaststätten und Tankstelle die Art und Weise der Preisauszeichnung regelt. Sie legt z.B. fest, dass vorsätzliche oder fahrlässige Falschauszeichnung eine Ordnungswidrigkeit ist.

Erik Pratsch, 2006-06-15 18:45

Trackback: Speisekarten-Quiz – Teil III ] Hui, wildeste Diskussionen über den zweiten Teil meiner Quizserie. Leider habe ich es diesmal wohl übertrieben, denn meine Lösung hat niemand gefunden. – Hier trotzdem wieder Auflösung und nächster Teil:

Speisekarten-Blog, 2006-06-17 21:14

Lieber Thorsten, ich muss gestehen, dass mir erst nach Deinem Loesungshinweis aufgegangen ist, dass "Dein" Fehler nicht in dem kleinem Auschnitt der Karte stecken soll, der auf der Seite der Fragenstellung darsgestellt wird, sondern in dem größeren Kartenausschnitt, der sich zeigt, wenn man auf den kleineren klickt.

Meines Erachtens muss der von Dir identifizierte Fehler keiner sein. Der Prosecco fuer 0,1 Liter ist vermutlich von besserer Qualitaet als das vermeintliche Schnaeppchen (0,2 Liter fuer 4,40 Euro). Anders ausgedrueckt: es wird beim Prosecco auf Eis ein anderer, im Einkauf erheblich guenstigerer Prosecco angeboten (no name).

Gerhard Schoolmann, 2006-06-18 10:11

Hallo Gerhard, ich musste etwas schmunzeln eben.
Bei meinem ersten Besuch habe ich die Fehler auch im kleinem Auschnitt gesucht. ;-)

Alexander, 2006-06-18 11:56

Herr Schoolmann drückt auch meine Gedanken hinsichtlich des "aufgezeigten/aufgedeckten Fehlers" einfach und klar aus.
Zudem hatte ich schon "vor der Lösung" moniert, dass ein evtl. derartiger Fehler kein Fehler zu Lasten des Gastronomen sein muss.
Der Gast freut sich über dieses vermeintliche Schnäppchen (lt. thSo "Fehler"), das er entdeckt hat.
Er kommt häufig(er) und bestellt und bestellt und bestellt.....(beseelt)...

Erik Pratsch, 2006-06-18 14:02

Streiche "Fehler", setze "Beobachtung". – Ich nehme das Ganze wohl nicht ernst genug. :*))) Und ich habe nie behauptet, dass meine Beobachtungen zu Lasten des oder von Vorteil für den Gastronomen sein müssen. Ich werde immer aus Sicht eines Gastes argumentieren, denn ich bin einer (und kein Gastronom, wie mancher Besucher hier schon so richtig angemerkt hat).

@Gerhard: Kann gut sein, dass ein Betrieb (insbesondere der betreffende) in so einem Fall zwei Sorten Prosecco unter der Theke stehen hat. Als Gast käme ich mir dann aber doch etwas verklappst vor, wenn ich mal den guten und mal den billigen Stoff ausgeschenkt bekomme.

Andererseits: Ist es wirklich wahrscheinlich, dass zwei verschiedene Sorten ausgeschenkt werden? Im Betrieb aus dem die Karte stammt, arbeiten (wie so oft) viele Aushilfen, die schwerlich (gerade in hektischen Phasen) den Unterschied kennen und einhalten werden. Außerdem braucht man für zwei Sorten doppelte Lagerhaltung, Einkauf, etc. Was sagen die Praktiker unter meinen Lesern zu diesen Punkten?

thSo, 2006-06-18 18:16

Lieber Thorsten, Lambrusco ist ein Wein aus der Region Emilia-Romagna, Italien und nicht aus Chile.
Unabhängig davon, würde ich in diesem Lokal nie Wein bestellen... 'Gr'auswahl...

Wolfgang Mucher, 2016-09-05 09:00

Fachlich fundiert, wie immer, Herr Mucher. Vielen Dank ;-)

thSo, 2016-09-07 10:47