Opt-In für Tracking umsetzen
Genau so:
In der Frage, wie verhaltensbezogene Werbung datenschutzkonform umgesetzt werden kann, bestehen die europäischen Datenschützer weiter auf ein Opt-In-Verfahren. Demnach darf ein Tracking-Cookie nur gesetzt werden, nachdem ein Nutzer diesem speziellen Cookie explizit zugestimmt hat.
Websitebetreiber müssen einen Nutzer fragen, bevor sie bei ihm einen Cookie platzieren, sagt die Artikel-29-Datenschutzgruppe.
[ via: golem.de ]
Angesichts der Aber-Milliarden, die Facebook&Co. für das ganze Geraffel ausgeben, sollte das nun wirklich kein Problem darstellen.
Zwei Kommentare:
[ Trackback: Opt-out beim Einwohnermeldeamt ] Für alle, die es noch nicht wussten (so wie ich, zumindest bis vor ein paar Minuten): Auch beim Einwohnermeldeamt gilt für die Übermittlung privater Daten eine Opt-out-Regelung – d. h. man muss der Weitergabe privater Daten explizit widersprechen. Die zug
[ Trackback: Die Totalüberwachung hat längst begonnen ] Wenn ich das lese, wird mir wirklich speiübel: