Lizensierte Speisekarten?
Tja, welchem Lizenzmodell unterliegen eigentlich Speisekarten? Und welche Lizenzmodelle müssen bei der Erstellung von Speisekarten beachtet werden? Gute Fragen … Versuch einer Annäherung:
Zunächst einmal sind alle gastronomischen Betriebe gesetzlich verpflichtet, öffentlich über ihr Angebot zu informieren (gemäß PAngV). Meinem laienhaften Verständnis nach wären sie damit amtliche Werke und daher gemeinfrei. (Was meinen die Juristen dazu?!)
Und selbst wenn die Karten dieser Definition nicht entsprächen, haben die Betriebe ein vitales Interesse an der zweiten Grundfunktion jeder Karte: Der Information zu Angebot und Betrieb – als Marketing-Instrument also. In diesem Sinne ist also davon auszugehen, dass die Betriebe gleichzeitig ein hohes Interesse daran haben (sollten), dass ihre Karten von möglichst vielen Menschen gelesen werden.
Gleichzeitig stecken in Speisekarten jedoch teilweise erhebliche Investitionen. Eine Karte ungefragt mitzunehmen ist daher nicht einfach nur schlechter Stil, sondern im Zweifelsfall Diebstahl.
Außerdem wirken bei der Erstellung von Speisekarten meistens mehrere Personen oder sogar Betriebe zusammen. Neben dem Gastronomen sind evtl. Texter, Grafiker, Photographen oder Redakteure an der Erstellung der Karte beteiligt. Deren Zulieferungen unterliegen dann ebenfalls Lizenzmodellen bzw. Urheberrechten. (Die vor dem ersten Auslegen der Karte geklärt sein müssen – natürlich inklusive eventuell fälliger Lizenzgebührenzahlungen.)
Hmmm … insgesamt noch nicht wirklich erhellend. Aber vielleicht weiß einer meiner Leser ja mehr?!
Zu diesem Eintrag liegen noch keine Kommentare/Trackbacks vor.