Österreich in Panik – die LMIV kommt
Ausatmen, liebe Österreicher. Ich glaube, dass ihr bezüglich der LMIV hyperventiliert:
Die Gästeinformation kann auf zwei Wegen passieren: wie von der EU vorgesehen schriftlich neben jedem Gericht auf der Speisekarte. Was aber, wie WK-Gastro-Obfrau und Haubenwirtin Barbara Krenn betont, "oft telefonbuchdicke Speisekarten zur Folge hätte, die bei jeder kleinen Zutat-Änderung neu ausgedruckt werden müssten".
[ via: Kleine Zeitung ]
So heißt es in den „Fragen und Antworten zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel“ der Europäischen Union (PDF, 228KB) unter anderem:
Im Sinne einer pragmatischen Vorgehensweise könnte durch einzelstaatliche Maßnahmen festgelegt werden, dass genaue Informationen zu Allergenen/Unverträglichkeiten von Stoffen, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines nicht vorverpackten Lebensmittels verwendet wurden, dem Verbraucher auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden können, vorausgesetzt der Lebensmittelunternehmer weist an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft darauf hin, dass solche Informationen auf Nachfrage erhältlich sind. Hierdurch würden Verbraucher bereits darauf aufmerksam gemacht werden, dass es beim nicht vorverpackten Lebensmittel zu Problemen mit Allergenen/Unverträglichkeiten kommen kann und dass entsprechende Informationen verfügbar und leicht zugänglich sind.
Wie schon beschrieben, sehe ich derzeit noch keinen Anlass zur Veranlassung.
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