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Speisekarten-Quiz – Teil III

Eingetragen am 2006-06-17 21:14 von Thorsten Sommer unter #blogging.

Hui, wildeste Diskussionen über den zweiten Teil meiner Quizserie. Leider habe ich es diesmal wohl übertrieben, denn meine Lösung hat niemand gefunden. – Hier trotzdem wieder Auflösung und nächster Teil:

Nein, es ging mir diesmal nicht um fehlende Währungsangaben, die PAngV, knapp kalkulierte Glasweinpreise oder Wein in Literflaschen, sondern um ein Schnäppchen für Gäste. Der Fehler findet sich meiner Ansicht nach beim Prosecco: 0,1l für 3,90 €, 0,2l für 4,40 €. Als Gast sollte man immer einen „Prosecco auf Eis (0,2l) ohne Eis“ bestellen und erhält die doppelte Menge für nur 50 Cent mehr bzw. 2,30 € weniger als bei Bestellung von zwei 0,1l-Gläsern – so einfach.

Mal abgesehen davon, dass ich a) 3,90 € für ein Glas Prosecco im betreffende Laden für völlig übertrieben und b) Prosecco auf Eis grundsätzlich für eine Geschmacksverirrung allererster Kajüte halte.

Bevor das Grummeln anfängt, hier die nächste Aufgabe – diesmal mit einem echten Fehler, der schmerzhafte Konsequenzen haben sollte. Wo steckt er also auf dieser Karte?

Bild anklicken, um die ganze Karte zu sehen.

PS: Diesmal ist es eindeutig, gravierend und immer noch für Fortgeschrittene. – Herr Pratsch/Gerhard: Bitte den anderen einen kleinen Vorsprung lassen. – Als Hilfestellung findet sich hier die Fehlerklasse. Die Profis dürfen die natürlich wieder nicht benutzen ;-)

tags
#speisekarten #unterhaltung

15 Kommentare:

Es fehlen Kenntlichmachung der Zusatzstoffe bei z.B. Fanta, Cola, Sprite, Red Bull (wie beta-Carotin, Coffein usw.).
Bei den Lachsbrötchen fehlen möglicherweise Angaben über Farb- und Konservierungsstoffe.
Kartoffelsalat = evtl. Angabe von Konservierungsstoffen.
Bei der Bockwurst ist sicherlich die Angabe von Phosphat und Milcheiweiß zwingend.
Gulaschsuppe ist unrichtig geschrieben.
Weiß- und Rotwein müssen genau definiert sein.
Diverse Kaffespezialitäten und Süßspeisen, sowir Tapas Teller müssen präzisiert sein.

Bei der Neigung von thSo, beim Speisekarten Quiz, Fehler, die auf lebensmittelrechtliche Auflagen/Grundlagen fußen, zu negieren, bin ich mir fast sicher, wieder nur ein "okok" geschenkt zu bekommen.

Erik Pratsch, 2006-06-17 23:01

Det fiel mir noch uff:
Sollte das Mineralwasser (0,25 l) an der Theke gleich in Gläser ausgeschenkt/eingeschenkt werden, darf es nur unter der Bezeichnung "Tafelwasser" verkauft werden.
Sonst müsste Original Flasche (Mineralwasser)dazu abgegeben werden.

Erik Pratsch, 2006-06-17 23:08

Red Bull = 2 WM
Red Bull mit Wodka, Sekt oder Jägermeister (wie bitte soll das schmecken?) kosten auch 2 WM.

Hier sollte der Preis höher sein. Höherer EK Preis.

Alexander, 2006-06-17 23:40

Zuckerkuchen u. Bienenstich 1 WM

Besser: 1 Stück Zuckerkuchen oder 1 Stück Bienenstich 1 WM.

oder:

Zuckerkuchen und Bienenstich je 1 WM

Alexander, 2006-06-17 23:43

Hallo Erik,
schau doch noch mal kurz zu Quiz I. Lass uns noch ein wenig über die engl. Übersetzung unterhalten. ;-)

Alexander, 2006-06-17 23:55

Trotz Vorwarnung schon soviele Kommentare nach nicht einmal zwölf Stunden :-)
Wie es scheint macht die Sache trotz meiner "lieblosen" Auswertung einen Mordsspaß. Das freut mich sehr. Andererseits wundere ich mich ein wenig, dass so gar niemand die Auflösung von Quiz II moniert.

@Erik Pratsch: Okok, die Kennzeichnung der Zusatzstoffe fehlt – aber die könnte auch auf der hier nicht gezeigten Rückseite gestanden haben ;-))) Darüber hinaus sind mir viele lebensmittelrechtlichen Konsequenzen in ihrer ganzen Tragweite bisher noch unbekannt. Die entsprechenden Fehler erkenne ich sicherlich selbst (noch) nicht und lerne im Rahmen dieses Quiz gerne dazu. (Und ich habe in den ersten beiden Teilen schon SEHR viel von Ihnen gelernt, wie alle anderen Mitleser sicherlich auch.)

Gerade die Interaktivität des Speisekarten-Quiz (wie an anderer Stelle beschrieben) finde ich von Mal zu Mal genialer.

"Mein" Fehler ist leider trotzdem noch nicht gefunden worden. Wer will nochmal, wer hat noch nicht?

(Beim nächsten Mal werde ich die Aufgabenstellung wohl ändern müssen, um dem geballten Fachwissen meiner Leser mehr Rechnung zu tragen ;-))

thSo, 2006-06-18 08:02

Falls - wie thSo anmerkt - die Liste mit den Zusatzstoffen auf der Rückseite der Speise- und Getränkekarte aufgeführt worden wäre, ist der Gastronom dennoch verpflichtet(!), die jeweiligen Zahlen beim/am Produkt anzugeben, die den zulässigen Zusatzstoffen zugeordnet sind.
Beispiel:
"Bockwurst mit Kartoffelsalat" 1,2 3.60 €

1 = Antioxidationsmittel
2 = Konservierungsstoff

Erik Pratsch, 2006-06-18 14:16

Zu der Bemerkung von Alexander wie Red Bull mit Sekt/Jägermeister/Wodka schmecken soll -
Unter der Rubrik "Energy Drinks" haben bei Wikipedia eben diese Mixturen schon Aufnahme gefunden.
Cheers...

Erik Pratsch, 2006-06-18 14:22

@Alexander:
Eine Preisgestaltung
Red Bull = 2 WM
Red Bull mit Wodka, Sekt oder Jägermeister kosten auch 2 WM.
ist nicht unbedingt unssinnig.

Gemeint ist wohl bei Red Bull pur ein Angebot von einer Flasche mit 0,25 Liter Volumen. Die Mixes mit Red Bull sind hingegen kurze Drinks, bei denen 2 cl Wodka bzw. Jaegermesiter und eine geringe Menge Sekt mit nur einem Schuss Red Bull gestreckt werden. Je nachdem wieviel von den alkoholischen Zutaten enthalten (2 oder 4 cl) ist bzw. wie "kurz" oder "lang" das Mixgetränk ist, kann ein Preis von 2 Euro schon einigermassen angemessen kalkuliert sein. Zumal die ganze Karte ja darauf angelegt ist, recht wenige unterschiedliche Preise darzustellen.

Gerhard Schoolmann, 2006-06-18 15:30

Halten Sie den Begriff "Brezeln" für die Pluralform von "Brezel"?
Sodass man viele Brezeln für 1 WM erhält/erhalten könnte?!
Ich glaube eher, dass dies nicht der gesuchte "Fehler" ist. Man kann (aber)bei diesem Quiz und vor allen Dingen bei seinen "Auflösungen" vor keiner Überraschung sicher sein.

Erik Pratsch, 2006-06-19 01:14

Die Karte verstößt gegen §6 Gaststättengesetz:

§ 6 Ausschank alkoholfreier Getränke

Ist der Ausschank alkoholischer Getränke gestattet, so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk in gleicher Menge. Die Erlaubnisbehörde kann für den Ausschank aus Automaten Ausnahmen zulassen.

Weil:
Das günstigste alkoholische Getränk ist Beck's Gold für 2 € pro 0,33 l. Das günstigste alkoholfreie Getränk ist jedoch Mineralwasser für 2 € pro lediglich 0,25 l.

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Diakritischer Mangel:
Bei "Caipirinha" und "Pina Colada" gehört jeweils eine Tilde über das "n".

Jörg, 2006-06-21 23:45

Wir wollen bitte eine Auflösung ;-)

Alexander, 2006-06-23 23:42

Dem schließe ich mich vehement an.
WM hin - WM her.
Außerdem ist Wolfsburg gar keine WM Austragungsort.

Erik Pratsch, 2006-06-24 22:59

Trackback: Speisekarten-Quiz – Teil IV ] Jau, zum dritten Teil des Speisekarten-Quiz gibt es eine eindeutige Lösung, die auch gefunden wurde! – Wie gewohnt hier die richtige Antwort und eine neue Herausforderung:

Speisekarten-Blog, 2006-06-25 11:15

Trackback: Speisekarten-Quiz – Auflösung XVI ] Ups, die Auflösung darf ich diesmal natürlich nicht vergessen – auch wenn Jan diesmal der einzige Kommentator war. Ok, hier kommt sie (und nein, ich meine etwas anderes als Jan):

Speisekarten-Blog, 2010-06-02 22:19