Neues Geschäftsmodell?
Über die Kennzeichnungspflicht für Zusatzstoffe habe ich mehrfachst referiert und auch einige Kommentatoren sind schon darauf eingegangen. Evtl. hat der hier beschriebene saubere Herr die entsprechenden Seiten gelesen und daraus seine Masche abgeleitet:
Ein falscher Lebensmittelkontrolleur hat einen Frankenthaler Gastwirt um 120 Euro betrogen. Nach Polizeiangaben vom Mittwoch sah sich der Mann in dem Lokal die Speisekarte an, zeigte einen Ausweis und forderte eine Strafgebühr wegen angeblich nicht deklarierter Zusatzstoffe.
Falls der Mangel nicht in den darauf folgenden vier Wochen beseitigt werde, erhöhe sich die Geldstrafe. Der Wirt zahlte, ohne eine Quittung zu erhalten. Später wurde er misstrauisch. Er erstattete Anzeige bei der Polizei.
[ via: Rhein-Zeitung online ]
Nepper, Schlepper, Bauernfänger. Sowas Dreistes. Leider hätte der Typ bei ziemlich vielen Betrieben diesen Einstieg versuchen können. – Zur Erinnerung noch einmal zum Mitschreiben:
Die ZZulV sagt:
(4) Nach § 59 Abs. 1 Nr. 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer entgegen § 9 Abs. 1, 2 Satz 1 oder 2 oder Abs. 3 bei der gewerbsmäßigen Abgabe von Lebensmitteln an Verbraucher den Gehalt an einem Zusatzstoff nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise kenntlich macht.
[ via: ZZulV ]
Und im LFGB wiederum heißt es:
§ 59 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [ … ] 21. einer Rechtsverordnung nach [ … ] oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist.
[ via: LFGB ]
Also: Immer hübsch kennzeichnen!
Ein Kommentar:
[ Trackback: Schlechte Scherze ] Haha. Wer sich sowas ausdenkt ist nicht mehr ganz dicht – und witzig schon lange nicht mehr: