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Gastwirtpfandrecht

Eingetragen am 2013-01-11 20:06 von Thorsten Sommer unter #andererseits.

Schon gewusst?

Das Gastwirt- und Hotelierpfandrecht ist ein gesetzliches Pfandrecht, das dem Gastwirt als Sicherheit für seine fälligen Forderungen gegen Gäste zusteht und sich auf die von den Gästen eingebrachten Sachen erstreckt. Der Gastwirt oder Hotelier darf den bei Nichtbezahlung drohenden Vermögensnachteil durch Pfändung der vom Gast eingebrachten Sachen ausgleichen.

[ … ]

Der Gastwirt hat jedoch das Recht, im Rahmen der Notwehr auch mit Gewalt die Mitnahme der gepfändeten Sachen durch den Gast zu verhindern (§ 32 StGB).

[ via: Wikipedia ]

Also immer besser liquide sein, wenn man eine Gaststätte oder ein Hotel betritt ;-)

tags
#recht #gastronomie

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