Stiftung Warentest auf dünnem Eis
Wer an die Stiftung Warentest als seriöse Institution glaubt, sollte diese Haltung noch einmal überdenken. Denn wer solche Behauptungen unter reißerischem Titel auf Boulevardzeitungsniveau und unbelegt verbreitet, hat womöglich ein Zuverlässigkeitsproblem.
Statt Wirtshausparolen gelten in der Gastronomie nämlich Recht, Gesetz und darauf basierende Urteile. Diese allerdings werden von Stiftung Warentest überhaupt nicht beschrieben.
Statt Rechtssicherheit werden Plattitüden und Allgemeines aufgesammelt: Hygieneampel und Lebensmittelkontrolle sind weder neu, noch haben sie etwas mit den Rechten von Gastronomiebesuchern zu tun. – Das schmutziges Geschirr ausgetauscht wird, sollte vor allem guter Ton sein. Anderenfalls sitzt man im völlig falschen Betrieb. – Wie immer gilt: Schwarze Schafe gibt es in jeder Branche. Daraus ein „Recht“ abzuleiten, Gastronomen ganz generell abzustrafen (aus nachvollziehbaren Gründen oder schlicht weil es einem nicht geschmeckt hat), grenzt an Volksverdummung.
Tatsache ist und bleibt: Wer in der Gastronomie eine Bestellung aufgibt, geht einen Werkvertrag ein. Und wie bei jedem Werkvertrag sind damit auch Risiken verbunden. Dass man einfach „aufstehen und gehen“ dürfe, widerspricht schlicht geltendem Recht.
PS: An der Länge dieses Eintrages und den fehlenden Zitaten erkennt man, dass ich mich über den Schwachsinn ziemlich aufgeregt habe ;-)
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