Stiftung Warentest auf dünnem Eis
Wer an die Stiftung Warentest als seriöse Institution glaubt, sollte diese Haltung noch einmal überdenken. Denn wer solche Behauptungen unter reißerischem Titel auf Boulevardzeitungsniveau und unbelegt verbreitet, hat womöglich ein Zuverlässigkeitsproblem.
Statt Wirtshausparolen gelten in der Gastronomie nämlich Recht, Gesetz und darauf basierende Urteile. Diese allerdings werden von Stiftung Warentest überhaupt nicht beschrieben.
Statt Rechtssicherheit werden Plattitüden und Allgemeines aufgesammelt: Hygieneampel und Lebensmittelkontrolle sind weder neu, noch haben sie etwas mit den Rechten von Gastronomiebesuchern zu tun. – Das schmutziges Geschirr ausgetauscht wird, sollte vor allem guter Ton sein. Anderenfalls sitzt man im völlig falschen Betrieb. – Wie immer gilt: Schwarze Schafe gibt es in jeder Branche. Daraus ein „Recht“ abzuleiten, Gastronomen ganz generell abzustrafen (aus nachvollziehbaren Gründen oder schlicht weil es einem nicht geschmeckt hat), grenzt an Volksverdummung.
Tatsache ist und bleibt: Wer in der Gastronomie eine Bestellung aufgibt, geht einen Werkvertrag ein. Und wie bei jedem Werkvertrag sind damit auch Risiken verbunden. Dass man einfach „aufstehen und gehen“ dürfe, widerspricht schlicht geltendem Recht.
PS: An der Länge dieses Eintrages und den fehlenden Zitaten erkennt man, dass ich mich über den Schwachsinn ziemlich aufgeregt habe ;-)
Kleine Karte beim Blauen Riesen
Ich selbst betrete IKEA-Läden wenn überhaupt nur zielgerichtet und nutze die kürzest möglichen Wege. Hunger kommt da selten auf. Trotzdem gehört es wohl zur Allgemeinbildung die „sagenhaften“ Fleischbällchen des Konzerns mindestens einmal gekostet zu haben. Dann liest sich auch die Entstehungsgeschichte der IKEA-Restaurants plötzlich ganz nett. Und man erfährt nebenbei, dass auch die Großen ihre Speisekarten mit Sinn und Verstand aufbauen:
"Wir haben uns für fünf Gericht entschieden, weil man in einem Geschäft, in dem an einem Samstag 5000 Kunden bedient werden sollen, nicht 25 Sachen auf der Karte stehen haben kann", sagte Hullberg, der später bei Ikea aufhörte. "Das funktioniert nicht. Die Mitarbeiter haben nicht genug Zeit, um das Essen zu holen und es gibt zu viele Vorräte."
[ via: Süddeutsche.de/WSJ.de (u. a.) ]
Wer hätte das gedacht – mein Plädoyer für kleine Karten wird auch hier erhört. Und das aus wirtschaftlichen Gründen. So weitermachen.
Kochen ohne Zusatzstoffe
Der beste Tipp, um Zusatzstoffangaben auf Speisekarten zu vermeiden (die ja gesetzlich vorgeschrieben sind): Kochen ohne Zusatzstoffe. Dazu gibt es auch eine Seite unter dem Titel Kochen minus E. Reinschauen lohnt sich.
Restaurantgäste bewerten – gute Idee!
Dass auch der Service mal die Gäste kritisieren darf, war mir schon immer sympathisch. Auf eine Umsetzung wie die folgende habe ich daher schon eine ganze Weile gewartet:
Anstatt Bewertungen von Gästen – vielleicht gar anonym – in Internetportalen zu lesen, dreht es den Spieß um. Es bewertet Gäste gegen Ende des Restaurantbesuchs.
Bei guter Führung des Gastes ;-) finden sich auf der Rechnung unerwartete Positionen wie freundliches Lächeln, herzlicher Gast, ihre nette Art oder Bewertung im www, jeweils versehen mit Rabatten.
[ via: gumia.de ]
Das Schöne daran: Das Gute zu loben ist eine in Deutschland eher seltener gefrönte Tugend. Mir ist Idee und Umsetzung, wie schon gesagt, höchst sympathisch.
Lizensierte Speisekarten?
Tja, welchem Lizenzmodell unterliegen eigentlich Speisekarten? Und welche Lizenzmodelle müssen bei der Erstellung von Speisekarten beachtet werden? Gute Fragen … Versuch einer Annäherung:
Zunächst einmal sind alle gastronomischen Betriebe gesetzlich verpflichtet, öffentlich über ihr Angebot zu informieren (gemäß PAngV). Meinem laienhaften Verständnis nach wären sie damit amtliche Werke und daher gemeinfrei. (Was meinen die Juristen dazu?!)
Und selbst wenn die Karten dieser Definition nicht entsprächen, haben die Betriebe ein vitales Interesse an der zweiten Grundfunktion jeder Karte: Der Information zu Angebot und Betrieb – als Marketing-Instrument also. In diesem Sinne ist also davon auszugehen, dass die Betriebe gleichzeitig ein hohes Interesse daran haben (sollten), dass ihre Karten von möglichst vielen Menschen gelesen werden.
Gleichzeitig stecken in Speisekarten jedoch teilweise erhebliche Investitionen. Eine Karte ungefragt mitzunehmen ist daher nicht einfach nur schlechter Stil, sondern im Zweifelsfall Diebstahl.
Außerdem wirken bei der Erstellung von Speisekarten meistens mehrere Personen oder sogar Betriebe zusammen. Neben dem Gastronomen sind evtl. Texter, Grafiker, Photographen oder Redakteure an der Erstellung der Karte beteiligt. Deren Zulieferungen unterliegen dann ebenfalls Lizenzmodellen bzw. Urheberrechten. (Die vor dem ersten Auslegen der Karte geklärt sein müssen – natürlich inklusive eventuell fälliger Lizenzgebührenzahlungen.)
Hmmm … insgesamt noch nicht wirklich erhellend. Aber vielleicht weiß einer meiner Leser ja mehr?!
Gastwirtpfandrecht
Schon gewusst?
Das Gastwirt- und Hotelierpfandrecht ist ein gesetzliches Pfandrecht, das dem Gastwirt als Sicherheit für seine fälligen Forderungen gegen Gäste zusteht und sich auf die von den Gästen eingebrachten Sachen erstreckt. Der Gastwirt oder Hotelier darf den bei Nichtbezahlung drohenden Vermögensnachteil durch Pfändung der vom Gast eingebrachten Sachen ausgleichen.
[ … ]
Der Gastwirt hat jedoch das Recht, im Rahmen der Notwehr auch mit Gewalt die Mitnahme der gepfändeten Sachen durch den Gast zu verhindern (§ 32 StGB).
[ via: Wikipedia ]
Also immer besser liquide sein, wenn man eine Gaststätte oder ein Hotel betritt ;-)

