Disclaimer überflüssig?
Soll/kann ich jetzt den Disclaimer in meinem Impressum löschen? – Wenn es nach den Experten geht schon:
Der Text beruht auf einem Missverständnis. Tatsächlich urteilte einst und übrigens niemals rechtskräftig das Landgericht Hamburg über die Haftung bei Links: Der Verurteilte hatte sich über den späteren Kläger geärgert und widmete dem eine giftige Homepage. Mitsamt Links zu fremden Seiten, die ihn unmissverständlich beleidigten. Die Richter verurteilten den wütenden Webbastler deshalb wegen Beleidigung. Er habe sich die ursprünglich fremden Schmähungen mit den Links "zu Eigen gemacht".
Die Pointe: Schon damals hatte die Homepage einen Disclaimer für fremde Links. Und den wischten die Richter als bedeutungslos vom Tisch. Nur wenn sich insgesamt aus der Homepage ergeben hätte, dass der Betreiber den verlinkten Beleidigungen gar nicht zustimmt, hätte er sich die nicht als eigene anrechnen lassen müssen. Wenn er "sich ausreichend davon distanziert hätte", hieß das im Gerichtsdeutsch.
Damit war das Missverständnis in der Welt.
[ via: Spiegel Online ]
Hmpf, werde wohl am Wochenende nochmal in mich gehen.
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