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Der Fehler mit der Kinder-/Seniorenkarte

Eingetragen am 2007-05-11 20:13 von Thorsten Sommer unter #blogging.

Dürfen Jugendliche und Erwachsene in Gaststätten Gerichte aus der Kinderkarte bestellen?

Auslöser war ein Vorfall, den die Luckenwalderin Sylvia Hartig erlebte. Sie war in Dobbrikow in der Gaststätte Weinberge und bestellte für ihren 17-jährigen Sohn ein Kinderschnitzel, worauf der Gastwirt antwortete, dass er einem ausgewachsenen jungen Mann kein Kinderschnitzel verkaufen würde. Denn Gerichte, die auf der Kinderkarte stehen, sind für die kleinen Gäste bestimmt. Sylvia Hartwig war stinksauer. "Seit wann gibt es Speisekarten mit Altersbegrenzungen?", ärgerte sie sich.

[ via: Märkische Allgemeine ]

Tja, da kann ich nur sagen: Hier wird einiges falsch gemacht – auf beiden Seiten (schon wieder). Aber der Reihe nach:

„Speisekarte mit Altersbegrenzung“ ist schonmal ein gutes Stichwort. Denn wie schon mehrfach geäußert ist ein Abschnitt in der Karte mit Gerichten „Für den kleinen Hunger“ viel sinnvoller. U. a. da so eben viel mehr Leute als nur die Senioren oder Kinder angesprochen werden können.

Der Gastwirt in Dobbrikow ist anderer Ansicht. "Unsere Preise sind eh sehr moderat kalkuliert. Wenn jeder aus der Kinderkarte auswählt, kann ich mein Geschäft gleich schließen", betont Knut Schwedtler.

[ ebenda ]

Dann sollte jemand dem Herrn Schwedtler mal die Möglichkeiten der Angebotskalkulation nahebringen. Außerdem: Nichts gegen Mischkalkulationen, aber die Gefahr das plötzlich jeder aus der Kinderkarte bestellt ist doch wohl auch nicht gegeben, oder?

"Wenn ein Gast ein Restaurant oder ein Hotel betritt, steht es ihm frei, die Angebote anzunehmen oder abzulehnen. Ist ihm der Preis für ein Essen oder auch für ein Hotelzimmer zu hoch, kann er die gastronomische Einrichtung verlassen, ohne dass ein Kaufvertrag zustande kommt", sagte Guido Graubner.

[ ebenda ]

Mein Reden! Und was mich immer am meisten an den Preismeckerern in der Gastronomie nervt: Wenn es euch nicht passt, dann geht doch einfach woanders hin. Punkt. – Gastronomen: Nutzt euer Hausrecht.

Aber:

Für ihn ist klar, dass die Kinderkarte kleinen Besuchern vorbehalten ist.

[ ebenda ]

Nö. Wenn man was anbietet, dann muss man damit rechnen, dass ein Gast es bestellt. Wenn man es nicht richtig kalkuliert (s. o.), dann sollte man es besser von der Karte streichen.

Wie vom Justitiar zu erfahren war, sind Kinderkarten ein spezielles Angebot für Familien, um ihnen somit ein preiswerteres Essen zu ermöglichen. Ein genereller Anspruch ist daraus allerdings nicht abzuleiten. Und so besteht für Gaststätten auch keine Verpflichtung, eine Kinderkarte anzubieten.

[ ebenda ]

Das wäre ja auch noch schöner.

Trotzdem, so Graubner, sollte jeder Gastwirt die Sache von Fall zu Fall entscheiden und auch ein wenig Kulanz zeigen, denn das macht einen guten Gastronomen aus.

[ ebenda ]

Puuh. Und gerade noch so eben auf der Zielgeraden aus der Affäre gerettet. Hier liegt wohl das Geheimnis: Toleranz und Verständnis – natürlich auch von Gästen gegenüber den Gastronomen.

tags
#speisekarten #gastronomie #recht

Ein Kommentar:

So etwas ähnliches ist mir passiert. Ich war in der Nähe von Münster auf dem Prickingshof. Und dort gibt es Riesenportionen. Da ich so eine Portion nicht packe, bat ich um eine verkleinerte Kinderportion. Daraufhin wurde bemerkt, dass Kinderportionen nur für Kinder und nicht für Erwachsene sind.
Ok, dann fragte ich, ob er mir einen Senjorenteller bringen kann.
Er schaute mich entgeistert an und fragte: "gute Frau, wollen Sie mich verarschen?"
Daraufhin bat ich um Auskunft, ab welchem Alter man einen Senjorenteller bekommt, denn ich sei ja schließlich schon 55 Jahre alt!
Er schüttelte den Kopf und hat mir nicht geglaubt und ich mußte eine normale Portion nehmen.
Anmerkung: Ok, ich sehe etwas jünger aus, bei einer Größe von 152 cm und 42 kg Lebendgewicht! Aber ich fand das trotzdem eine Unverschämtheit von dem Kellner!

Rosi, 2008-02-23 00:06