Ärger mit dem Bedienungsgeld
Eingetragen am 2007-08-11 23:30 von Thorsten Sommer unter #gastronomie.
Während in Deutschland die in der Karte angegebenen Preise Inklusivpreise sein müssen, gelten in anderen Ländern auch andere Regeln:
Und dann die Rechnung. "An optional service charge will be added to your bill", ist auf der Speisekarte vermerkt, und man hat die Drohung wahrgemacht: Eine Bedienungsgebühr in Höhe von 12,5 Prozent der Rechnungssumme wurde aufgeschlagen.
[ via: FR-online ]
Das kann uns in Deutschland nicht passieren. Ich empfehle allerdings das Trinkgeld auch hier immer in bar und an die jeweilige Person auszuzahlen, gerade bei Kreditenkartenzahlung – so halte ich es jedenfalls persönlich.
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