Bildrechte an Speisekarten II
Eingetragen am 2008-02-29 13:45 von Thorsten Sommer unter #andererseits.
Gerade bei Robert Basic eine sehr gelungene Abhandlung über Bildrechte gefunden:
Das Urheberrecht am Bild ist nicht übertragbar lt. deutscher Gesetzgebung. Es entscheidet immer der Fotograf, wer seine Bilder im Einzelnen nutzen darf oder aber die Bildagentur sagt Dir, wie und wo Du das Bild nutzen darfst.
[ via: Basic Thinking Blog ]
Im ersten Moment dachte, ich „Klasse! Fall gelöst.“ Bei genauerem Hinsehen bin ich aber immernoch unsicher: Denn wer hat denn nun welche Rechte an einem Foto, welches lediglich einen wiederum durch Urheberrechte geschützten Gegenstand zeigt?
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