Blog-trifft-Gastro 2012?
Hmmm ... weder aus Duisburg noch von den anderen ist bislang etwas zu hören. Ist das gut oder schlecht?
Kissen-Menü
Ich muss meine Liste der Speisekarten-Arten erweitern: Um ein Kissen-Menü …
Die Karte stammt aus einem Hotel in Indien und listet tatsächlich auf sechs Seiten zwölf verschiedene Kissenarten zur Auswahl. – Na denn … „Gute Nacht!“
PS: Vielen Dank an Herrn Johannes Walter für diese Karte (und die anderen aus Indien).
Trinkgelder steuerfrei – außer beim Inhaber
Trinkgelder für die Servicekräfte sind steuerfrei, denn sie sind „nicht Leistende im Sinne des Umsatzsteuergesetzes“. Hatte ich hier ja schon einmal erwähnt. Anders sieht das bei den Inhabern von Gaststätten aus:
[ … ] Urteil vom 9. März 2011 (Aktz.: 4 K 1932/10) [ … ]
Nach der Rechtsauffassung der sächsischen Richter gehört zum umsatzsteuerlichen Entgelt alles, was der Leistungsempfänger, also der Gast, aufwendet, um die Leistung zu erhalten. Dazu würden auch die dem Gastronomen freiwillig gewährten Trinkgelder zählen. Begründung: Zwischen den von seinen Gästen an den Restaurantbetreiber als leistenden Unternehmer gezahlten Trinkgeldern und der von ihm erbrachten unternehmerischen Leistung bestehe eine innere Verknüpfung. Diese gebiete es, die Trinkgelder in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer einzubeziehen.
[ via: DEHOGA ]
Vom Ende einer Innenstadt (III)
Ich habe es ja schon gesagt – hat leider nix genutzt und nutzt jetzt auch nix mehr. Aber ich habe es ja …