Links 2014-03
Das entwickelt sich hier noch zum Datenschutz-Blog … jedenfalls, wenn es nach den Link-Tipps gehen würde ;-) – In dieser Ausgabe: Datenkraken und Facebook-Fanboys.
Das Onlinemarketing hat seine besten Zeiten bereits hinter sich.
Na, hoffentlich.
Mittlerweile kenne ich nur noch eine Handvoll Facebook-Verweigerer, die aber allesamt wirre Aluhüte tragen und grundsätzlich meinen, wortreich erklären zu müssen, warum sie nicht bei Facebook sind und wirken dabei immer angestrengt und unentspannt. Alle anderen sind bei Facebook, vor allem, weil alle da sind.
Ich nicht. – Und, so sehr ich Nico Lumma sonst auch schätze: Seine angestrengt und unentspannt vorgetragene Schleimspur Positivsicht (das ewig einfältige „Ich habe doch nichts zu verbergen.“) ist aus meiner Sicht genauso schräg wie seine Äußerungen über uns Facebook-Kritiker. – Naja, es darf halt jeder so wie er will. Oder um es mit Albert Einstein zu sagen: „Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.“
Ich will durchaus, dass der einzelne Nutzer versteht, was mit den Daten aktuell passiert, ich will auch, dass der einzelne Nutzer eingreifen kann und bestimmen kann, was mit den Daten geschehen darf, daher finde ich, dass wir diskutieren sollten, wie Datenschutz im Zeitalter digitaler Ökosysteme aussehen kann und welche Regulierungsmöglichkeiten überhaupt noch bestehen.
Na, denn mal los, Nico Lumma. Immer raus mit den eigenen Vorschlägen! Der Gegenseite Hilflosigkeit vorzuwerfen, ist wenig überzeugend, wenn man selbst auch nicht mehr tut, als darauf hinzuweisen, dass man Lemminge halt nicht davon abhalten könne von der Klippe zu springen.
Keine Angst vor der LMIV
Buh! Die neue Lebensmittel-Informationsvorschrift, kurz LMIV, der Europäischen Union (EU-Verordnung Nr. 1169/2011) tritt in Ende 2014 in Kraft. – Bevor jetzt Panik beim Speisekarten erstellen ausbricht (wie an manchen Stellen im Web schon geschehen), erstmal in Ruhe durchlesen und herausfinden, was der normale Feld-, Wald- und Wiesen-Gastronom davon hat:
Zitate aus der Verordnung (Fettungen von mir):
Artikel 1, Absatz 3: Diese Verordnung gilt für Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Lebensmittelkette, sofern deren Tätigkeiten die Bereitstellung von Information über Lebensmittel an die Verbraucher betreffen. Sie gilt für alle Lebensmittel, die für den Endverbraucher bestimmt sind, einschließlich Lebensmitteln, die von Anbietern von Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden, sowie für Lebensmittel, die für die Lieferung an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung bestimmt sind.
Aha, wenn man denn weiß, wer „Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung“ ist:
Artikel 2, Absatz 2, Buchstabe d: „Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung“ Einrichtungen jeder Art (darunter auch Fahrzeuge oder fest installierte oder mobile Stände) wie Restaurants, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser oder Catering-Unternehmen, in denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereitet werden;
Ok, demnach besteht Informationspflicht in der Gastronomie wie folgt:
(1) Schreibt das Lebensmittelinformationsrecht verpflichtende Informationen über Lebensmittel vor, so gilt dies insbesondere für Informationen, die unter eine der folgenden Kategorien fallen:
a) Informationen zu Identität und Zusammensetzung, Eigenschaften oder sonstigen Merkmalen des Lebensmittels;
b) Informationen zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher und zur sicheren Verwendung eines Lebensmittels. Hierunter fallen insbesondere Informationen zu
i) einer Zusammensetzung, die für die Gesundheit bestimmter Gruppen von Verbrauchern schädlich sein könnte;
ii) Haltbarkeit, Lagerung und sicherer Verwendung;
iii) den Auswirkungen auf die Gesundheit, insbesondere zu den Risiken und Folgen eines schädlichen und gefährlichen Konsums von Lebensmitteln;
c) Informationen zu ernährungsphysiologischen Eigenschaften, damit die Verbraucher — auch diejenigen mit besonderen Ernährungsbedürfnissen — eine fundierte Wahl treffen können.
Hier könnte die Deklarationsfetischisten schon mal vorab in Jubel ausbrechen, aber bitte nicht zu früh freuen:
Artikel 12, Absatz 5: Im Fall von nicht vorverpackten Lebensmitteln gelten die Bestimmungen des Artikels 44.
In dem es dann zu nicht vorverpackten Lebensmitteln (dem Normalfall in der Gastronomie) heißt:
Artikel 44, Absatz 1: Werden Lebensmittel Endverbrauchern oder Anbietern von Gemeinschaftsverpflegung ohne Vorverpackung zum Verkauf angeboten oder auf Wunsch des Verbrauchers am Verkaufsort verpackt oder im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt, so
a) sind die Angaben gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c verpflichtend;
b) sind die Angaben gemäß den Artikeln 9 und 10 nicht verpflichtend, es sei denn, die Mitgliedstaaten erlassen nationale Vorschriften, nach denen einige oder alle dieser Angaben oder Teile dieser Angaben verpflichtend sind.
Was denn nun? Zur Sicherheit hier Artikel 9, Absatz 1, Buchstabe c:
Artikel 9, Absatz 1, Buchstabe c: alle in Anhang II aufgeführten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe sowie Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Derivate eines in Anhang II aufgeführten Stoffes oder Erzeugnisses sind, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden und — gegebenenfalls in veränderter Form — im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen;
Da haben wir also wieder die klassischen Zusatzstoffe (inklusive Allergene). Ergo: Keine wirkliche Veränderung zu heute.
Aber da gibt es ja auch noch den „Gummiparagraphen“:
Artikel 4, Absatz 2: Bei der Prüfung, ob verpflichtende Informationen über Lebensmittel erforderlich sind, und um Verbraucher zu einer fundierten Wahl zu befähigen, ist zu berücksichtigen, ob ein weit verbreiteter, eine Mehrheit der Verbraucher betreffender Bedarf an bestimmten Informationen besteht, denen sie erhebliche Bedeutung beimessen, oder ob Verbrauchern durch verpflichtende Informationen nach allgemeiner Auffassung ein Nutzen entsteht.
Und spätestens jetzt würde ich mich als Gastronom ganz entspannt zurücklehnen und abwarten, was die Rechtsprechung in den kommenden Monaten für weitere Stilblüten treibt. Denn was eine „Mehrheit der Verbraucher“ ist, lässt sicherlich hinreichend Spielraum für die Rechtsverdreher.
Google zeigt jetzt auch Speisekarten
Tante Google setzt wieder mal auf Content-Klau Usability-Erhöhung. Jetzt werden nicht nur Bilder aus den Seiten so dargestellt, dass kein Besuch der Quelle mehr erforderlich ist, sondern auch Speisekarten – zumindest in den USA:
Während das Feature für Nutzer von Vorteil ist, weil weiteres Klicken und Suchen nach den gewünschten Informationen entfällt, könnte die Speisekartenintegration bei den Restaurant-Besitzern auch auf Kritik stoßen: Die Menü-Anzeige bei Google macht nämlich einen Besuch auf der Webseite der Gastronomiebetriebe unnötig.
[ via: Internet World ]
Einer der Gründe, warum auch die diversen Restaurantverzeichnisse den einzelnen Betrieb nicht in Begeisterung verfallen lassen sollten. Aber angesichts des entstehenden Informationsoligopols der Web-Riesen wohl nur noch zähneknirschend zur Kenntnis nehmbar.
Nicht-Sammler-Fantasien
Kleine Beobachtung, die mich als Sammler gerade umtreibt:
Diese immer häufiger, in einschlägigen Antwort-Communities gestellten Fragen nach dem „Wert“ von irgendwelchen „älteren Sammlergegenständen“. Wobei „älter“ meist heißt: mehr als zehn oder zwanzig Jahre, und „Sammlergegenstand“ wohl eher „Das müsste sich doch zu Geld machen lassen, oder?“ – Was ist von diesem Trend(?) zu halten?
Mal abgesehen davon, dass es häufiger um Dinge geht, die mit einfachstem Menschenverstand als „nicht veräußerlich“ eingestuft werden können sollten. (Der Klassiker ist dabei die Schnörkelflasche „schon“ zehn Jahre alten Weines der Kategorie Schädelglück.)
Im schlimmsten Fall werde diese Sachen dann noch in einschlägigen Auktionshäusern für teuer Geld angeboten. Nur um dann bei den Einstellenden Verwunderung ob ausbleibender Gebote zu erzeugen. („Das müsste sich doch zu Geld machen lassen, ODER?“)
Überraschung: Die meisten alten Sachen haben für Dritte meist nur noch Sammlerwert. Und der ist in den allerwenigsten Fällen in ganzen Eurobeträgen ausweisbar.
Vielleicht glauben diese Personen aber auch den ach-so-realistischen Trödelsendungen. Da findet sich ja jeden zweiten Tag ein Original-Picasso auf dem Dachboden ;-)
Links 2014-02
Datenschutz und Facebook-Paranoia – die aktuellen Link-Tipps:
Anders gesagt: eine Nachricht hatte einen Wert.
Oder anders herum: Was nichts kostet, ist nichts wert. Angesichts heutiger Informationsfluten sollte persönliches Informationsmanagement wohl in Schule, Ausbildung oder Studium gelehrt werden. (Habe ich schon mal erwähnt, dass ich einerseits Inbox Zero-Verfechter bin und andererseits immer noch Weihnachtskarten schreibe – von Hand?!)
That sort of transition is bound to happen with the next generation of soon-to-be ubiquitous technology: wearables, specifically head-mounted ones like Google Glass that rely on augmented reality (AR) to deliver information. But not before society as a whole grapples with the fresh set of challenges such gadgets will bring to public life, personal privacy, and our relationships with the companies and authority figures that will have access to more real-world data than ever before.
Mir wird schlecht …
Farley was trying to describe how much data Ford has on its customers, and illustrate the fact that the company uses very little of it in order to avoid raising privacy concerns: "We know everyone who breaks the law, we know when you're doing it. We have GPS in your car, so we know what you're doing. By the way, we don't supply that data to anyone," he told attendees.
… und immer schlechter.
Nun sitzt Sven B. in der geschlossenen Abteilung der psychiatrischen Anstalt und bekommt starke Medikamente.
Sein behandelnder Arzt sagt: "Wäre der Patient über 30 gewesen, dann hätten wir ihn nicht aufgenommen, sondern nur beobachtet. Immerhin wären dann viele seiner Altersgenossen ebenfalls nicht bei Facebook gewesen. Aber ein 22-jähriger, der nicht bei Facebook oder wenigstens Xing, Twitter oder Google+ ist, gilt als stark verhaltensauffällig – oder wie der Laie es nennt 'verrückt'."
Na, wenigstens komme ich nur unter Beobachtung und werde nicht gleich eingewiesen ;-)
Blog-trifft-Gastro 2014 – Rückblick
Ein Wochenende im Januar mit den „Zutaten #BTG14, Geselligkeit, Austausch, Ideen, Grünkohl, Blogs, Fotos.“ – so jedenfalls die Zusammenfassung von Ludger Freese auf unseren Lunchpaketen:
Aber fange wir doch besser vorne an:
Kaum angekommen, hatte ich schon ein Glas Prosecco in der Hand und aus dem Stand gingen die Gespräche los. Besonders hat mich gefreut, dass Biggi es zum dritten Mal geschafft hat dabei zu sein. Und nach und nach trudelten auch alle anderen Teilnehmer ein. Dass ich den Assistenten von Professor Wurst endlich mal kennenlernen durfte, war eine besondere Ehre. Sein Logo verfolgt mich schon lange:
Theo und Thomas kenne ich ja schon lange. Ludger war vom ersten Moment an perfekter Gastgeber, anregender Gesprächspartner und Bruder im Geiste. (Vielen, vielen Dank noch einmal für Organisation, perfekten Ablauf und die viele guten Eindrücke, Ludger!!!) Sonja erheiterte uns alle und teilte sich die weiteste Anreise wohl mit Mario.
Die Stunden waren sehr unterhaltsam und abwechslungsreich. Viel mehr ist dazu wohl (wieder einmal) nicht zu sagen. Wer wissen will, sollte einfach das nächste Mal dazukommen. Die Idee ist ja, sich auch ein mal im realen Leben zu treffen und zu unterhalten. Daher würde ein Webprotokoll wohl nicht einmal zehn Prozent der Stimmung rüberbringen. – Die Kohlwanderung war natürlich der zentrale Punkt:
Nur mein persönliches Optik-Highlight des Wochenendes möchte ich noch zum besten geben: Champignons für Fortgeschrittene ;-)
In diesem Sinne: „Mindestens haltbar bis: #BTG15“ – dann im Schwarzwald. Ich freue mich schon …