Links 2014-04
Von Wäldern, Streichhölzern und Blumen …
oder um ein bild zu benutzen, wir sollten uns nicht über die sarrazins, lewitscharoffs oder matusseks beklagen, die mit brennenden streichhölzern durch den wald laufen, sondern immer dafür sorgen, dass der wald nicht ausdörrt, sondern spriesst, grünt und vor leben dampft. die streichholzträger suchen sich natürlich immer die ausgedörrten stellen, weil das feuer dort schneller zu entfachen ist. aber das sollte um so mehr ein grund sein, uns besonders um die ausgedorrten stellen zu kümmern.
Manchmal ist der Schwenzel sogar noch besser als gut.
Ich möchte in diesem Like-Button-Wichswettbewerb um die RTLigsten Inhalte nicht weiter teilnehmen.
Und ich hatte zwischenzeitlich schon, ganz kurz, darüber nachgedacht, ob ich nicht doch was verpasse, so ohne Facebook.
Während die Forscher den politischen Schlussfolgerungen der Debatte um Metadaten nicht vorgreifen wollen, stellen sie schon jetzt fest: "Die Wissenschaft zeigt eindeutig: Die Metadaten von Telefonen sind hoch sensibel."
Tja, nicht wirklich überraschend, aber hoffentlich ein weiterer Tropfen im Fass der öffentlichen Diskussion.
Denn so langsam gewöhne ich mich dran, den lieben langen Tag auf der Bühne zu stehen. Gewöhne mich an die Aufmerksamkeit, das Gefühl, immer der Mittelpunkt zu sein, das Lächeln, die fragenden Blicke, die Fröhlichkeit, die Verachtung, das Interesse und ich fühle mich fast wie neu geboren – als Blumenmann.
Ich finde auch, dass Männer langsam mal wieder mehr tragen dürfen sollen als immer nur graue Anzüge. Zur Erinnerung: Vor ein paar 100 Jahren war das noch Gang und Gäbe. Leseempfehlung dazu: „Angezogen – Das Geheimnis der Mode“ von Barbara Vinken (vorne noch sehr spannend und erhellend, die letzten zwei Drittel leider mehr ermüdend als interessant.)
CeBIT 2014
Der Niedergang der CeBIT setzt sich fort. Nur noch 210.000 Besucher. Anfahrt und Parkplatzsuche waren noch nie so entspannt. Einzig die Halle 3 bietet Überraschungen für mich:
Den Schwenk in Richtung Fachbesucher begrüße ich sehr. Und es ist auch nicht alles so schlecht, wie die Besucherzahlen vermuten lassen: Das BI-Forum ist wieder deutlich größer geworden.
Ergo: Totgesagte leben länger und wir schauen mal nach der nächsten CeBIT (2015-03-16 – 2015-03-20).
Bilder aus der Welt der Feinschmecker
Unter dem Titel Bilder aus der Welt der Feinschmecker hat Gourmet Globe 25 ausgewählte Karten aus der Speisekarten-Galerie in das eigene Web-Angebot übernommen.
Leider fehlt in der Galerieansicht (noch) die Quellenangabe. Ansonsten fühle ich mich von dieser Galerie und Auswahl durchaus geschmeichelt. Und wenn die Bilder dann noch auf die Speisekarten-Galerie verlinken würden, wäre es perfekt.
Speisekarte am Stiel
„Auf solche Ideen kommen nur unsere kreativen Kunden“ – da gebe ich den Machern von printweb.de gerne recht.
Ob die Kartenform praktikabel ist, bleibt offen. Auf jeden Fall erfüllt sie mein Plädoyer für die kleine Karte.
Tische als Speisekarten – nächster Versuch
Vor ein paar Jahren brauchte es noch Beamer und Windows – heute könnte Touch die Lösung sein:
Gemeinsam mit Chaotic Moon Studios hat die Kette dieses Konzept für einen interaktiven Tisch entworfen. Darauf lässt sich nicht nur die Bestellung eigenhändig und spielerisch vornehmen, sondern auch die Wartezeit überbrücken. Mit Tischnachbarn sprechen wird eh komplett überbewertet…
[ via: langweiledich.net ]
Aber mal ganz ehrlich: Hat bei dem Konzept schon irgendwer an Hygiene bzw. Sauberkeit gedacht? Oder soll der Service die Dinger nach jedem Gast mit einem Mikrofasertuch wieder auf Hochglanz wienern? Vermutlich bleibt das Konzept daher noch ein Weilchen nur ein Konzept.
Mode vs. Stil
Links 2014-03
Das entwickelt sich hier noch zum Datenschutz-Blog … jedenfalls, wenn es nach den Link-Tipps gehen würde ;-) – In dieser Ausgabe: Datenkraken und Facebook-Fanboys.
Das Onlinemarketing hat seine besten Zeiten bereits hinter sich.
Na, hoffentlich.
Mittlerweile kenne ich nur noch eine Handvoll Facebook-Verweigerer, die aber allesamt wirre Aluhüte tragen und grundsätzlich meinen, wortreich erklären zu müssen, warum sie nicht bei Facebook sind und wirken dabei immer angestrengt und unentspannt. Alle anderen sind bei Facebook, vor allem, weil alle da sind.
Ich nicht. – Und, so sehr ich Nico Lumma sonst auch schätze: Seine angestrengt und unentspannt vorgetragene Schleimspur Positivsicht (das ewig einfältige „Ich habe doch nichts zu verbergen.“) ist aus meiner Sicht genauso schräg wie seine Äußerungen über uns Facebook-Kritiker. – Naja, es darf halt jeder so wie er will. Oder um es mit Albert Einstein zu sagen: „Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.“
Ich will durchaus, dass der einzelne Nutzer versteht, was mit den Daten aktuell passiert, ich will auch, dass der einzelne Nutzer eingreifen kann und bestimmen kann, was mit den Daten geschehen darf, daher finde ich, dass wir diskutieren sollten, wie Datenschutz im Zeitalter digitaler Ökosysteme aussehen kann und welche Regulierungsmöglichkeiten überhaupt noch bestehen.
Na, denn mal los, Nico Lumma. Immer raus mit den eigenen Vorschlägen! Der Gegenseite Hilflosigkeit vorzuwerfen, ist wenig überzeugend, wenn man selbst auch nicht mehr tut, als darauf hinzuweisen, dass man Lemminge halt nicht davon abhalten könne von der Klippe zu springen.
Keine Angst vor der LMIV
Buh! Die neue Lebensmittel-Informationsvorschrift, kurz LMIV, der Europäischen Union (EU-Verordnung Nr. 1169/2011) tritt in Ende 2014 in Kraft. – Bevor jetzt Panik beim Speisekarten erstellen ausbricht (wie an manchen Stellen im Web schon geschehen), erstmal in Ruhe durchlesen und herausfinden, was der normale Feld-, Wald- und Wiesen-Gastronom davon hat:
Zitate aus der Verordnung (Fettungen von mir):
Artikel 1, Absatz 3: Diese Verordnung gilt für Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Lebensmittelkette, sofern deren Tätigkeiten die Bereitstellung von Information über Lebensmittel an die Verbraucher betreffen. Sie gilt für alle Lebensmittel, die für den Endverbraucher bestimmt sind, einschließlich Lebensmitteln, die von Anbietern von Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden, sowie für Lebensmittel, die für die Lieferung an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung bestimmt sind.
Aha, wenn man denn weiß, wer „Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung“ ist:
Artikel 2, Absatz 2, Buchstabe d: „Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung“ Einrichtungen jeder Art (darunter auch Fahrzeuge oder fest installierte oder mobile Stände) wie Restaurants, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser oder Catering-Unternehmen, in denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereitet werden;
Ok, demnach besteht Informationspflicht in der Gastronomie wie folgt:
(1) Schreibt das Lebensmittelinformationsrecht verpflichtende Informationen über Lebensmittel vor, so gilt dies insbesondere für Informationen, die unter eine der folgenden Kategorien fallen:
a) Informationen zu Identität und Zusammensetzung, Eigenschaften oder sonstigen Merkmalen des Lebensmittels;
b) Informationen zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher und zur sicheren Verwendung eines Lebensmittels. Hierunter fallen insbesondere Informationen zu
i) einer Zusammensetzung, die für die Gesundheit bestimmter Gruppen von Verbrauchern schädlich sein könnte;
ii) Haltbarkeit, Lagerung und sicherer Verwendung;
iii) den Auswirkungen auf die Gesundheit, insbesondere zu den Risiken und Folgen eines schädlichen und gefährlichen Konsums von Lebensmitteln;
c) Informationen zu ernährungsphysiologischen Eigenschaften, damit die Verbraucher — auch diejenigen mit besonderen Ernährungsbedürfnissen — eine fundierte Wahl treffen können.
Hier könnte die Deklarationsfetischisten schon mal vorab in Jubel ausbrechen, aber bitte nicht zu früh freuen:
Artikel 12, Absatz 5: Im Fall von nicht vorverpackten Lebensmitteln gelten die Bestimmungen des Artikels 44.
In dem es dann zu nicht vorverpackten Lebensmitteln (dem Normalfall in der Gastronomie) heißt:
Artikel 44, Absatz 1: Werden Lebensmittel Endverbrauchern oder Anbietern von Gemeinschaftsverpflegung ohne Vorverpackung zum Verkauf angeboten oder auf Wunsch des Verbrauchers am Verkaufsort verpackt oder im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt, so
a) sind die Angaben gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c verpflichtend;
b) sind die Angaben gemäß den Artikeln 9 und 10 nicht verpflichtend, es sei denn, die Mitgliedstaaten erlassen nationale Vorschriften, nach denen einige oder alle dieser Angaben oder Teile dieser Angaben verpflichtend sind.
Was denn nun? Zur Sicherheit hier Artikel 9, Absatz 1, Buchstabe c:
Artikel 9, Absatz 1, Buchstabe c: alle in Anhang II aufgeführten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe sowie Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Derivate eines in Anhang II aufgeführten Stoffes oder Erzeugnisses sind, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden und — gegebenenfalls in veränderter Form — im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen;
Da haben wir also wieder die klassischen Zusatzstoffe (inklusive Allergene). Ergo: Keine wirkliche Veränderung zu heute.
Aber da gibt es ja auch noch den „Gummiparagraphen“:
Artikel 4, Absatz 2: Bei der Prüfung, ob verpflichtende Informationen über Lebensmittel erforderlich sind, und um Verbraucher zu einer fundierten Wahl zu befähigen, ist zu berücksichtigen, ob ein weit verbreiteter, eine Mehrheit der Verbraucher betreffender Bedarf an bestimmten Informationen besteht, denen sie erhebliche Bedeutung beimessen, oder ob Verbrauchern durch verpflichtende Informationen nach allgemeiner Auffassung ein Nutzen entsteht.
Und spätestens jetzt würde ich mich als Gastronom ganz entspannt zurücklehnen und abwarten, was die Rechtsprechung in den kommenden Monaten für weitere Stilblüten treibt. Denn was eine „Mehrheit der Verbraucher“ ist, lässt sicherlich hinreichend Spielraum für die Rechtsverdreher.
Google zeigt jetzt auch Speisekarten
Tante Google setzt wieder mal auf Content-Klau Usability-Erhöhung. Jetzt werden nicht nur Bilder aus den Seiten so dargestellt, dass kein Besuch der Quelle mehr erforderlich ist, sondern auch Speisekarten – zumindest in den USA:
Während das Feature für Nutzer von Vorteil ist, weil weiteres Klicken und Suchen nach den gewünschten Informationen entfällt, könnte die Speisekartenintegration bei den Restaurant-Besitzern auch auf Kritik stoßen: Die Menü-Anzeige bei Google macht nämlich einen Besuch auf der Webseite der Gastronomiebetriebe unnötig.
[ via: Internet World ]
Einer der Gründe, warum auch die diversen Restaurantverzeichnisse den einzelnen Betrieb nicht in Begeisterung verfallen lassen sollten. Aber angesichts des entstehenden Informationsoligopols der Web-Riesen wohl nur noch zähneknirschend zur Kenntnis nehmbar.
Nicht-Sammler-Fantasien
Kleine Beobachtung, die mich als Sammler gerade umtreibt:
Diese immer häufiger, in einschlägigen Antwort-Communities gestellten Fragen nach dem „Wert“ von irgendwelchen „älteren Sammlergegenständen“. Wobei „älter“ meist heißt: mehr als zehn oder zwanzig Jahre, und „Sammlergegenstand“ wohl eher „Das müsste sich doch zu Geld machen lassen, oder?“ – Was ist von diesem Trend(?) zu halten?
Mal abgesehen davon, dass es häufiger um Dinge geht, die mit einfachstem Menschenverstand als „nicht veräußerlich“ eingestuft werden können sollten. (Der Klassiker ist dabei die Schnörkelflasche „schon“ zehn Jahre alten Weines der Kategorie Schädelglück.)
Im schlimmsten Fall werde diese Sachen dann noch in einschlägigen Auktionshäusern für teuer Geld angeboten. Nur um dann bei den Einstellenden Verwunderung ob ausbleibender Gebote zu erzeugen. („Das müsste sich doch zu Geld machen lassen, ODER?“)
Überraschung: Die meisten alten Sachen haben für Dritte meist nur noch Sammlerwert. Und der ist in den allerwenigsten Fällen in ganzen Eurobeträgen ausweisbar.
Vielleicht glauben diese Personen aber auch den ach-so-realistischen Trödelsendungen. Da findet sich ja jeden zweiten Tag ein Original-Picasso auf dem Dachboden ;-)