Speisekarten-Seite

Formulierungen

Für die Beschreibung der Gerichte in Speisekarten gilt es zunächst einmal strenge Regeln u. a. hinsichtlich der Zutaten, der Mengen und der Preisauszeichnung einzelner Produkte, sowie Vorschriften über die Beziehung zwischen verschiedenen Produkten (wie z. B. das Verbot, alkoholfreie Getränke nur im Zusammenhang mit alkoholischen Getränken auszugeben, oder die Zugabeverordnung) zu beachten. (Leider geschieht das nicht immer ...)

Über diese formalen Inhalte hinaus lohnt es sich, die angebotenen Speisen und Getränken ausführlicher zu beschreiben, z. B. durch Hinweise zur Geschichte oder Entstehung des Gerichtes, seines Namensgebers, etc. – eben Informationen, die den Leser neugierig machen und ihn dazu motivieren, mehr darüber erfahren zu wollen und es zu bestellen.

Und schließlich sollte eine Karte auch etwas zum Betrieb und seiner Philosophie aussagen, z. B. durch einen einleitenden oder abschliessenden Text wie hier.

Bietet man seinen Kunden darüber hinaus noch weitere Texte an, kann Erlebnisgastronomie bereits beim Lesen der Speisekarte beginnen.

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Vorsicht: Man kann bei Texten, z. B. durch Übertreibung, auch so einiges falsch machen!