Formelle Regeln
Die Karte darf keine irreführenden Angaben enthalten. Der Gastwirt sollte sich bei der Bezeichnung des Produktes nach dem genauen Wortlaut des Etiketts richten und insbesondere bei selbstzubereiteten Speisen und Getränken die in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches festgeschriebenen Qualitätsnormen beachten.
Einige Grundregeln:
Wichtig:
Zusatzstoffe (Konservierungs-, Farb- oder Aromastoffe) angeben! Mengen und Preise angeben!Die Angaben zu Zusatz- und Konservierungsstoffen müssen gut sichtbar, leicht lesbar und in nicht verwischbarer Schrift aufgeführt werden. Sie können laut Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) in Fuß- oder Endnoten - als Zahl oder Buchstabe - erfolgen.
Bei Flaschenwein: Farbe, Herkunftsangabe, Gruppenangabe (wie z. B. Tafelwein), Menge in Litern (die Angabe Flasche reicht allein nicht aus), Preis. Nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll sind Angaben wie Jahrgang, trocken, lieblich, blumig, o.ä.
Bei Wasser auf korrekte Bezeichnung achten, z. B. natürliches Mineralwasser oder Selters; Flasche erst am Tisch öffnen.
Bei Heißgetränken ist eine Mengenangabe nicht erforderlich, es genügt die Angabe: Glas, Tasse, Kännchen (Gefäße dafür benötigen keinen Füllstrich.)
Bei alkoholhaltigen Mischgetränken, die unmittelbar vor dem Ausschank aus mehr als zwei Getränken gemischt werden, ist die Angabe der Menge nicht vorgeschrieben; Gläser ohne Füllstrich sind möglich; auf Zusatzstoffe achten.
Spargel muss Stangenspargel sein, sonst Bezeichnung Spargelstücke oder Spargelabschnitte wählen.
Wenn Gewichtsangaben gemacht werden, z. B. bei Steakkarten oder Fische nach Gewicht, so müssen diese Angaben eingehalten werden.
Steak, Schnitzel, Kotelett ohne Gewichtsangabe sollten mindestens 150 bis 180 Gramm Rohgewicht haben. Klein entspricht ca. 120 Gramm, Medaillons haben mindestens 80 Gramm Rohgewicht. Steak vom Grill mit Kräuterbutter: Rindfleisch, sonst Tierart angeben. Kräuterbutter muß ausschließlich aus Butter mit Kräutern bestehen.
Wiener Schnitzel kommt nur vom Kalb, sonst ist es ein Schnitzel Wiener Art, also Schweinefleisch! Der Panadeanteil beträgt maximal 35%. Kotelett vom Schwein, sonst Tierart angeben.
Missverständnisse bei den Gästen sollten vermieden werden: z. B. kann ein Gast "Lachs-Kaviar" so verstehen, als umfasse das Angebot Lachs und Kaviar und nicht nur Eier vom Lachs.
Falls bereits vor Betreten des Gastraumes klar und deutlich auf eine bestimmte Biermarke hingewiesen wird, z. B. Leuchtreklame, und nur diese Marke angeboten wird, kann die erneute Nennung der Brauerei in der Karte entfallen.
Immer hingewiesen werden sollte auf Produkte, die:
- vorbestellt werden müssen.
- die nur saisonal, an bestimmten Wochentagen, zu bestimmten Tageszeiten oder mengenmäßig begrenzt angeboten werden.
- die eine längere Zubereitungszeit erfordern.
Neben diesen formellen sind auch die funktionalen Regeln zu beachten!
Alle Regeln kann man im nächsten Restaurant erfragen. Ansonsten verweise ich auf die entsprechenden Unterlagen und Seminare des DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststätten-Verband) bzw. der GAD (Gastronomische Akademie Deutschland e. V.) zu diesem Thema.